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kb:w:einstellung-neuer-mitarbeiter-unterlagen

Dokumente zur Einstellung neuer Mitarbeiter

Bei Neueinstellung von Mitarbeitern stellt sich immer wieder die Frage, zu welchem Zeitpunkt welche Unterlagen vom Mitarbeiter eingereicht werden sollen. Als neuer Kollege kann man sich bereits auf diese Anforderungen vorbereiten, in dem man diese Unterlagen bereits im Voraus beschafft und bereitlegt.

Einzureichende Dokumente nach Abschluss des Arbeitsvertrages

  • Ausgefüllter Personalfragebogen (Formular wird durch den Arbeitgeber bereitgestellt)
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (erfolgt durch den Arbeitgeber beim Finanzamt per ELStAM)
  • Rentenversicherungsnummer
  • Sozialversicherungsausweis (kann bei der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung beantragt werden)
  • Personalausweis (Kopie)
  • Fahrerlaubnis (Kopie)
  • Krankenkasse Mitgliedsbescheinigung (kann bei der Krankenkasse beantragt werden)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (nur bei nicht EU-Arbeitnehmern)
  • Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers (optional - Regelungen zu noch nicht genommenen Urlaub siehe Rechtssprechung)
  • Dokumente für vermögenswirksame Leistungen (falls vorhanden)
  • Gesundheitsbescheinigung (in Pflegeberufen und Gastronomie)
  • Nachweise für Zusatzqualifikationen (z.B. Staplerschein)

Einzureichende Dokumente im Bewerbungsverfahren

  • Anschreiben
  • Foto des Bewerbers (als separate Datei)
  • Lebenslauf (Deckblatt mit Adressdaten und ggf. Link zum Xing- und Linkedin-Profil, dritte Seite, Werdegang und Zusatzinfos, Anlagenverzeichnis)
  • Urkunden über Studienabschlüsse und Berufsabschlüsse
  • ggf. Schulabschlusszeugnis (nur bei Einstieg in den Beruf)
  • Weiterbildungen (= Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation; immer durch Zertifikat nachzuweisen und meist mit Abschlussnote und Abschlussprüfung)
  • Fortbildungen (= Auffrischung und kleine Erweiterung der aktuellen Tätigkeit; nur einfache Teilnahmebescheinigung ohne Note und Abschlussprüfung)
  • ggf. schriftliche Referenzen
  • ggf. Arbeitsproben
  • ggf. Presseartikel
  • ggf. Hinweise auf eigene Internet-Seite

Autor: Andreas Heil
Artikel aktualisiert am:
Artikel erstellt am: 31.03.2021

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