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PflebIT Pflegenoten

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vergibt jährlich Noten, die die Qualität der Pflegeeinrichtungen widerspiegeln. Die Pflegekassen stellen diese Information allen Versicherten online zur Verfügung. Neben der Angabe der Pflegenoten finden sich auf diesen Seiten zahlreiche Informationen zu den Leistungen der Einrichtungen sowie zu den daraus resultierenden Preisen.

Momentan sind folgende Plattformen online:

  • AOK: Pflegenavigator
  • BKK: Pflegefinder
  • Knappschaft: Pflegelotse der Knappschaft (vormals Pflegekompass)
  • BIVA: Heimverzeichnis (Selbsthilfeorganisation)
  • vdek: Pflegelotse des vdek
Herausgeber AOK BKK Knappschaft BIVA vdek
WWW Link Link Link Link Link
Zertifizierungs-Systeme:
Pflegenote x x x nein x
BIVA Note nein nein nein x x
Suchmöglichkeiten nach Versorgungsart:
ambulant (Pflegedienst) x x x x x
teilstationär (Tagespflege) x x x x x
vollstationär (Nachtpflege) x x x x x
vollstationär (Kurzzeitpflege) x x x x x
vollstationär (Pflegeheim) x x x x x
Spezielle Suchmöglichkeiten:
nach PLZ/Ort x x x x x
nach Straßenname nein nein nein nein x
nach IK-Nummer nein x x nein nein
Informationen Kostenanteile:
Pflegesatz nein x x x x
Ausbildungsumlage nein x x x nein
Unterkunft nein x x x x
Verpflegung nein x x x x
Investitionskosten x x x x x
Informationen Weitere:
Anzahl Plätze Gesamt x x x x x
Anzahl Plätze Kurzzeitpflege nein nein x nein x
Baujahr nein nein nein x nein
Ausstattung nein nein nein x nein
Weitere Funktionen:
Preisvergleich nein nein x nein nein
Landkarte nein nein nein x nein

Zusatzinfos:

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) wurde im Jahr 2008 die Entscheidung getroffen, ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen jährlich einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Ein Teil des Prüfkataloges enthält Fragen, die am Ende der Prüfung dazu dienen, die Einrichtung in Form von Noten (von 1 „sehr gut“ bis 5 „mangelhaft“) zu beurteilen. Diese Noten sollen vor allen Dingen dem Verbraucher dienen, einen Vergleich zwischen den Einrichtungen ziehen zu können. Schließlich soll ihm dadurch die Auswahl einer Einrichtung erleichtert werden.

Die Pflegenoten werden bis zum heutigen Tag kontrovers diskutiert. Gleichwohl werden sie, wie es der Gesetzgeber fordert, auch im Internet veröffentlicht. Da man sich nicht auf eine einzige Plattform einigen konnte, werden die Pflegenoten von den Pflegekassen auf ihren jeweiligen Portalen veröffentlicht. Zudem veröffentlicht nicht jedes Portal die gleichen Zusatzinformationen, was sicherlich nicht zur Transparenz beiträgt.

Dieser Artikel möchte dazu beitragen, die Transparenz im Gesundheitswesesn zu erhöhen, in dem die verschiedenen Portale zur Veröffentlichung der Pflegenoten miteinander verglichen werden. In diesen Vergleich ist auch das Heimverzeichnis der BIVA1) aufgenommen worden. Dieses Verzeichnis nutzt eigene Kriterien, um die Qualität in einer Einrichtung zu bewerten und ist damit nicht direkt vergleichbar. Es enthält jedoch zahlreiche Zusatzinformationen über die Einrichtung, die die anderen Portale nicht bieten.

Berlin, den 4.11.2013
(aeh)

1)
Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.
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