Folgende Inhalte sollten in einem Arbeitszeugnis angesprochen werden:
Ein Arbeitszeugnis besteht in der Regel aus 17 Abschnitten.
Einleitender Satz mit Vorname, Nachname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Einstellungsdatum und ggf. Austrittsdatum
Karriereweg im Unternehmen
Aufgabenbeschreibung
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsbefähigung
Fachwissen
Arbeitsweise
Arbeitserfolg
Erfolgsbeispiele
Führungsleistung
Leistungszusammenfassung (entspricht der Gesamtbeurteilung)
Verhalten zu Internen
Verhalten zu Externen
Sonstiges Verhalten
Beendigungsgrund
Dankes- und Bedauernsformel
Zukunftswünsche
Autor: Andreas Heil
Artikel aktualisiert am: offen
Artikel erstellt am: 05.10.2014