Kommentiertes
Positionsnummernverzeichnis Sonstige Leistungserbringer
Seit dem 1.1.2004 beteiligen sich ambulante Pflegeeinrichtungen
und Sozialsationen an dem Verfahren der maschinenlesbaren
Abrechnung. Als Anreiz dienen die damit verbundenen Ertragssteigerungen.
Der Artikel beleuchtet das Verfahren aus Sicht der Leistungserbringer
und stellt ein Werkzeug zur Verfügung, dass diese im
Rahmen von Vertragsverhandlungen unterstützt.
Autor: ah
Im Rahmen der Einführung des Datenträgeraustausches
(DTA) zur maschinenlesbaren Abrechnung sind die Leistungserbringer
der ambulanten Pflege
verpflichtet, Ihre erbrachten Einzelleistungen sowie pauschalisierte
Leistungspositionen (wie z.B. Wegepauschalen, Kombileistungen
oder Kappungsgrenzen)
anhand einer eindeutigen Positionsnummer in der Abrechnung
kenntlich machen.
Damit wird es für die Kostenträger zukünftig möglich sein,
detaillierte statistische Auswertungen zur Leistungserbringung
zu erstellen. Da in einigen Bundesländern auch die Startzeit
(z.B. Bayern) sowie die Dauer der Leistung in der Rechnungsdatei
übergeben werden muss, können aus diesen Daten auch durchschnittliche
Zeiten zur Erbringung einer Einzelleistung errechnet werden.
Zwar wird bei diesem Verfahren nicht der Zeitaufwand der
einzelnen Leistung erhoben - dies wäre in der Praxis auch
nicht umsetzbar - nichtsdestotrotz erhalten beide Parteien
(Kostenträger und Leistungserbringer) Datenmaterial an die
Hand, die in zukünftigen Vertragsverhandlungen sicher berücksichtigt
werden.
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Wer sich am Datenträgeraustauschverfahren als Leistungserbringer
nicht beteiligen möchte, muss mit einer Kürzung der Bezüge
von bis zu fünf Prozent des Umsatzvolumens (SGB V) rechnen.
Zudem ist damit zu rechnen, das diese Leistungserbringer
mit dem verzögerten Ausgleich ihrer Forderungen rechnen
müssen. Deshalb wird sich die Mehrzahl der Einrichtungen
zur Teilnahme am
Verfahren
entscheiden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist jedoch,
dass die Rechnungsdatei im EDIFACT-Format zur Verfügung
gestellt wird. Dieses Dateiformat wurde durch die Spitzenverbände
der Krankenkassen vorgegeben und ermöglicht eine bundeseinheitliche
Auswertung der Rechnungsinformationen. Leistungserbringer,
die bisher Ihre Rechnungen mit Hilfe einer Tabellenkalkulations-Software
erstellt haben, dürften hier an eine praktische Grenze
stoßen.
Einerseits ist das Dateiformat für den Normal-Benutzer
nur schwer zu erstellen. Andererseits muss der "Hersteller" der
Datei ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen, indem er
als autorisierter Partner durch die Spitzenverbände
der Krankenkassen zugelassen wird. Informationen zu den Herstellern
finden sich
in der Datenbank auf der Internet-Präsenz von Datenaustausch.de:
http://www.datenaustausch.de/lev/tp5/tp5.anbieter.asp
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Aus diesem Grund dürften sich Einrichtungen, die bisher
noch keine Branchen-Software für die Pflege einsetzen, in
naher Zukunft dazu entscheiden, einen der Anbieter aufzusuchen
und die Leistungserfassung mit Hilfe einer EDV-Lösung zu
vereinfachen.
Jeder Software-Hersteller sollte in seiner Software die
Positionsnummern zur Verfügung stellen, damit diese den hinterlegten
Leistungen zugeordnet werden können. Daneben erfordert die
maschinenlesbare Abrechnung weitere Informationen, die zur
Fakturierung mit anzugeben sind. Dazu gehören:
- Schlüsselnummer der Einzelleistung
- Nummer der Versorgungsart
- Nummer der gesetzlichen Grundlage
- Vertragsarztnummer des Arztes, der die Verordnung ausgestellt
hat
- IK-Nummer der Krankenkasse des Patienten
- IK-Nummer der Zentralen Abrechnungsstelle der Krankenkasse
- IK-Nummer der Datenannahmestelle
- IK-Nummer der Weiterleitungsstelle (z.B. Landwirtschaftliche
Krankenkasse)
- Art der Kasse
- Tarifkennzeichen
- Sondertarifkennzeichen
- Versicherungsstatus des Patienten (1 oder 1000 = Patient
ist Mitglied; 3 oder 3000 = Patient ist Familienversichert;
5 oder 5000 = Patient ist als Rentner versichert)
- Statusergänzung des Patienten (1 = Patient ist in
den alten Bundesländern verichert; 9 = Patient ist
in den neuen Bundesländern versichert)
- Verordnungsdatum
- Genehmigungsdatum
- Beleg-Nummer
- Genehmigungskennzeichen
- Startzeit des Einsatzes
- Dauer / Endzeit des Einsatzes
- Erbringung der Leistung pro Einsatz
- Dateistatus: Erprobung oder Echtdaten
- Dateistatus: Übergabe der Echtzeiten oder Pseudozeiten
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Einrichtungen, die sich auf der Suche nach einem neuen Partner
befinden, sollten daher prüfen, ob die oben genannten Informationen
in der Software verwaltet werden können.
Auch für die Kostenträger stellt die Einführung
der maschinenlesbaren Abrechnung eine Herausforderung dar,
in der auch bei Prüfung durch mehrere Instanzen Fehler
nicht ausgeschlossen werden können. So werden aktuell
die Leistungen "Verbände, Pflege
und Behandlung von", "Wunden,
Behandlung und Pflege von" sowie die Leistungen "Wundverbände,
Behandlung und Pflege von" in einem Bundesland als Positionsnummernkatalog
an die Leistungserbringer ausgeliefert. Zwar sind alle drei
Leistungen im bundeseinheitlichen Positionsnummernkatalog
tatsächlich vorhanden, nebeneinander kann man jedoch
deren Plausibilität für einen Leistungserbringer
in Frage stellen - denn "Welche Leistung soll nun abgerechnet
werden?".
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Unabhängig
von der Unterstützung der Leistungserbringer durch eine
funktionierende Software-Lösung, ist die Berufsgruppe
der Pflege aufgefordert, die Plausibilität
der ausgelieferten Kataloge auf Landesebene zu prüfen.
Dafür muss sich die Pflege nicht nur mit den Leistungen
auseinandersetzen, die ihnen durch die Kostenträger zugesandt
werden. Vielmehr gilt es, diese Vorgaben mit dem bundeseinheitlichen
Positionsnummernverzeichnis abzugleichen und mit den eigenen
vertraglich vereinbarten Leistungen zu vergleichen. Man
könnte es auch so formulieren: Wer etwas neu Vorgegebenes
akzeptiert, weil er glaubt, es handele sich um das Gleiche
wie vorher
- nur in einer anderen Sprache ausgedrückt - muss sich
nicht wundern, wenn das Vorgegebene in Zukunft zum Vertrag
wird.
Da der offizielle Positionsnummernkatalog inhaltlich keine
klare Strukturierung bietet und gleichartige Leistungen an
unterschiedlichen Positionen auftauchen, möchten wir
den ambulanten Leistungserbringern der Pflege ein kommentiertes
Positionsnummernverzeichnis für sonstige Leistungserbringer
kostenfrei anbieten. Die Daten werden in Form einer Microsoft
Excel-Datei bereit gestellt, und können so weiterverarbeitet
werden. Die Originaldatei von Datenaustausch.de ermöglicht
diese Weiterverarbeitung nicht, da diese Datei im PDF-Format
mit individuellen Schriftarten erstellt worden ist und deshalb
eine Kopie in ein fremdes Dateiformat fehlerhafte Daten liefert.
Zusätzlich
wurde in der nachfolgenden Datei jede Einzelleistung einer
Kategorie zugeordnet, um eine thematische Filterung zu ermöglichen.
Originalquelle und Download des aktuellen Positionsnummernverzeichnis:
www.datenaustausch.de
Direktlink:
http://www.datenaustausch.de/lev/tp5/tp5.basis.pos.asp
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